Allgemeines zu Humanschwingungen im Gabelstapler

nicht geschüttelt, nur gerührt?

Nicht erst seit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung "Vibration" 2002/44/EG vom 8. März 2007 – in der strengere Grenzwerte gefordert werden – liegt STILL das Thema "Humanschwingung" besonders am Herzen. Unter Humanschwingung – auch Ganzkörperschwingung genannt – versteht man alle auf den Menschen einwirkenden mechanischen Schwingungen durch technische Hilfsmittel oder Fahrzeuge. Diese können auf Dauer die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen. Und genau das gilt es zu vermeiden.

Gerade die Bediener von Front-/Schubmaststaplern sind diesen Schwingungen oftmals in erheblichem Maße ausgesetzt. STILL hat dies bereits vor Jahren erkannt und erließ schon damals interne Richtlinien, denen zufolge die Ingenieure bereits in der ersten Konzeptionsphase eines neuen Staplers peinlichst genau darauf achten mussten, Vibrationen möglichst vollständig aus dem Fahrzeug zu verbannen. Zudem entwickelte STILL eigene strenge Prüfmethoden, um z.B. neue Komforttechnologien auf Herz und Nieren zu testen. Und der Erfolg gibt uns Recht: Mit einer schwingend auf dem Fahrzeugrahmen montierten Kabine lässt sich die Schwingungsbelastung für den Fahrer optimal reduzieren.

Mehr erfahren?
Für weitere Fragen zur Humanschwingung stehen Ihnen unsere Fachberater gern zur Verfügung.

Kontakt
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Fachberater gern zur Verfügung.
040 / 63796078-0
Kontakt aufnehmen