FEM 4.004-Prüfung

Sicherheitsüberprüfung von Gabelstapler

Sicherheitsüberprüfung von Gabelstapler

Mindestens einmal pro Jahr – so will es bekanntlich der Gesetzgeber – muss bei Gabelstaplern eine FEM 4.004-Prüfung durchgeführt werden. Grundlage für diese Prüfung ist die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D 27 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach sind Stapler in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Sie erhalten im Anschluss an die Prüfung einen detaillierter Bericht über die Prüfungsergebnisse und, falls notwendig, ein unverbindliches Angebot für die Mängelbeseitigung.

STILL arbeitet darum auch bei der FEM 4.004-Prüfung so qualitätsbewusst wie auf allen anderen Gebieten: von der Überprüfung der Gabel bis hin zur Längenmessung der Lastketten – alle Details werden mit speziellen Prüfeinrichtungen genauestens durchgecheckt und im Prüfbericht festgehalten.

Hier finden Sie das DGUV Regelwerk für den Umgang mit FEM 4.004 Prüfungen.

 

 

Material im Härtetest

Die FEM 4.004-Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung. Insbesondere stehen auf dem Prüfstand:

  • Lenkung, Bremsen, Räder, Bedienelemente und Antrieb
  • Hydraulische Anlage, Hubgerüst, Hubketten, Lastaufnahmemittel (Gabel etc.)
  • Fahrerschutzdach

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