Treibgasprüfung

Mit Treibgas betriebene Stapler werden zusätzlich zur FEM 4.004 gemäß Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D34 geprüft. Ziel ist es, den ordnungsgemäßen Zustand der Treibgasanlage zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf Dichtheit & Funktion. Damit soll vermieden werden, dass Gas entweichen kann.

Gleichzeitig werden über die richtige Einstellung der Treibgasanlage der Treibgasverbrauch reduziert und die Vorgaben bezüglich des Kohlenmonoxidgehalts eingehalten.

Hier finden Sie das DGUV Regelwerk für den Umgang mit FEM 4.004 Prüfungen.

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